Übergriffige Steuerfahnder müssen in die Schranken gewiesen werden

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Übergriffige Steuerfahnder müssen in die Schranken gewiesen werden

„Deutschlands oberste Finanzrichter haben die Steuerfahndung zur Mäßigung aufgerufen.

Es komme immer wieder vor, dass die Fahnder nicht sauber zwischen Strafverfahren und Steuerermittlungsverfahren trennten, sagte Bundesfinanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff am Dienstag in München. “Die Steuerfahndung muss sich entscheiden, welches Verfahren sie führen will”, sagte der Richter. Durch die Vermischung ergäben sich grundsätzliche Konflikte zwischen Straf- und Steuerjustiz. Zudem würden Betroffene mitunter benachteiligt.

Es gebe Fälle, in denen Steuerpflichtige von den Strafgerichten rechtskräftig verurteilt worden seien und die Instanzen der Finanzgerichte noch nicht entschieden hätten. Dabei habe die Strafjustiz die Möglichkeit, ihre Verfahren bis zu einer Entscheidung der Steuerkollegen aufzuschieben. “Das würde eine Kommunikation unter Gerichten voraussetzen, die es in der Regel nicht gibt”, sagte Mellinghoff. Oft entschieden die Strafinstanzen zugunsten zügiger Verfahren. “Denen sitzt die Faust des Bundesgerichtshofs im Nacken: Sie müssen urteilen, entweder schnell oder gar nicht. Und dann urteilen sie lieber schnell.”

Vereinzelt rückten die Steuerfahnder zudem wegen geringer zweifelhafter Beträge Bürgern mit einem Durchsuchungsbeschluss zuleibe, was in der Folge immer wieder auf Kopfschütteln bei den Steuerrichtern stoße. Richter Heinz-Jürgen Pezzer monierte etwa einen Einzelfall, in dem die Wohnung eines Steuerzahlers wegen Einkommensteilen auf den Kopf gestellt wurde, die jener zu Recht nicht versteuert hatte. “Das ist so, wie wenn man die GSG 9 zur Regelung des Straßenverkehrs einsetzt”, sagte Pezzer.“

Das Zitat ist kein Witz, sondern stammt aus dem Handelsblatt vom 05.02.2013: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/urteil-wenn-steuerfahnder-uebertreiben/7739500.htmlBFH, 04.12.2012 – VIII R 5/10
Das Zitat ist diesem Artikel entnommen.

Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2012 bis heute ist die Situation aber nicht besser, sondern im Gegenteil schlechter geworden: Immer häufiger werden auch im Rahmen von Betriebsprüfungsverfahren Steuerstrafverfahren eröffnet. Immer häufiger rückt die Steuerfahndung aus und überfällt bislang unbescholtenen Bürger in den frühen Morgenstunden. Dabei ist das Auftreten der Damen und Herren von der Steuerfahndung einem Rambo ebenbürtig. Steuerpflichtige werden unter Druck gesetzt, teilweise mit inhaltlich unrichtigen Aktenvermerken Straftatbestände konstruiert.

In einem von uns betreuten Mandat eine Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Strafsachenstelle die Mandantin gemeinschaftlich in ihr Visier und versuchten über mehrere Jahre, absurde Zuschätzungen durchzusetzen. Dabei ergab sich aus der Ermittlungsakte, dass das Vorgehen rechtswidrig war. Und in einem anderen von uns betreuten Mandat überschritt die Steuerfahndung in massiver Weise die ihr gesetzten Grenzen. In diesem Fall werden wir die Steuerfahnder persönlich zur Verantwortung ziehen, und zwar sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Insgesamt ein sehr erschreckendes Bild.
ws

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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