• Es gibt Leistung ohne Erfolg, aber keinen Erfolg ohne Leistung
    François de La Rochefoucauld, franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller (1613 - 1680)

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Unsere Spezialgebiete sind, wobei wir das Steuerrecht immer berücksichtigen:

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Erbrecht, Vermögensnachfolge mit Nachfolgeplanung, Unternehmensnachfolge

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Gesellschaftsrecht und Umwandlungsrecht

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Kauf und Verkauf von Unternehmen

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Vertragsgestaltung und Beratung bei Vertragsverhandlungen

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Wirtschaftsrecht

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Vertretung in Steuersachen vor Finanzgerichten und Bundesfinanzhof

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Vertretung in Steuerstrafverfahren

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Steuerplanung und Steuerberatung, Internationales Steuerrecht

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Agrarrecht, Pferderecht

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Aktuelles

Von Prof. Dr. Wolfgang Sturm Schenkungsteuer Mai 20, 2025

BFH: Verzicht auf Wertausgleich bei Kapitalmaßnahme einer GmbH als Schenkung unter Gesellschaftern – Vorsicht Falle

Anmerkung zum Urteil des BFH vom 19.06.2024 – II R 40/21 Die Entscheidung des BFH zeigt erneut, dass die Schenkungsteuer im Zusammenhang mi

Von Prof. Dr. Wolfgang Sturm Die Richterschaft Mai 15, 2025

Vergleichsdruck von Gerichten: ein Weckruf aus Karlsruhe – BVerfG, Beschluss vom 3. März 2025 – 1 BvR 750/23 und 1 BvR 763/23

Eigentlich ist es traurig, dass es in dieser Sache einer Entscheidung des BVerfG bedurfte. Einleitung In einer wegweisenden Entscheidung

Von Prof. Dr. Wolfgang Sturm Steuerrecht Mai 13, 2025

BFH-Beschluss vom 14. Mai 2024 – IV B 35/23: Verfahrensfehler und Überraschungsentscheidung des FG München bei der Feststellung ausländischen Rechts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. IV B 35/23) ein Urteil des Finanzgerichts München aufgehoben und zur erneuten