Der „Fall“ Wulf – Ende einer Hetzjagd der Behörden, oder ist es mit dem Fall Edathy erst der Anfang?

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Der „Fall“ Wulf – Ende einer Hetzjagd der Behörden, oder ist es mit dem Fall Edathy erst der Anfang?

Am 27. Februar 2014 ist – hoffentlich endgültig – mit dem Freispruch eine Hetzjagd der Behörden zu Ende gegangen. Hier soll nicht diskutiert werden, ob der Betrag von rd. 750 EUR den Aufwand wert war, oder ob Wulf nicht hätte zurücktreten müssen. Hier geht es um die rechtliche Dimension. Herrn Wulf jedenfalls ist es zu verdanken, dass die von vielen freiheitlichen Juristen mit Sorge betrachte „Freiheit“ der Ermittlungsbehörden kritisch in die Öffentlichkeit getragen wird. Es ist heute gängige Praxis, dass Steuerfahnder für Richter Haftbefehle vorformulieren und von ihnen ausstellen lassen. Verwundert nimmt man dann zur Kenntnis, dass der Richter „von Steuerrecht keine Ahnung hat“. Die Frage, wie er denn dann hat prüfen können, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls    vorlagen, kann man getrost so beantworten, dass er das wohl kaum konnte. Erschreckend daran: es interessiert niemanden und ist „normal“. Der Gedanke, dass Untersuchungshaft dann wohl nicht selten eine unzulässige Erzwingungshaft ist, liegt dann nicht fern.

Herrn Edathy kannte bis zu dem Eklat kaum jemand. Jetzt ist sein Ruf unrettbar verloren. Wenn man dann lesen muss, dass einem leitenden Staatsanwalt Lügen vorgeworfen werden, und der Vorwurf auch noch haltbar erscheint, dann ist das schon ein Stück aus dem Tollhaus.

Überhaupt kann man den Eindruck gewinnen, dass die Behörden den Datenschutz in diesem sensiblen Bereich der Ermittlungsverfahren nicht besonders ernst nehmen oder gar bewusst verletzen. Wie ist es sonst zu erklären, dass Selbstanzeigen, die dem strafrechtlich bewehrten Steuergeheimnis unterliegen, bekannt werden. Wir denken an Herrn Hoeneß, Frau Schwarzer, Herrn Linssen und viele andere, die zu Opfern dieser Kampagnen werden. Und bei Herrn Linssen wird die Presse auch nicht müde zu betonen, dass das Verfahren zwar eingestellt sei, aber man ja nicht wisse, ob nicht trotzdem etwas an den Vorwürfen dran sei. Unschuldsvermutung und Resozialisierung sind in den Bereichen, in denen sich die Presse und die von ihnen angestachelte Meute auf im Regelfall prominente Menschen stürzen, offenbar ein Fremdwort.

Und wenn der Spiegel in seiner Aussage der Allmacht der Staatsanwaltschaften in der Ausgaben vom 24.02.2014 den Titel und Hauptartikel widmet, dann muss es und allen Ernst mit dem Thema sein. Setzen wir ein Zeichen und nehmen wir die Behördenwillkür nicht mehr hin. Und das betrifft nicht nur Ermittlungsverfahren. Das beginnt bei Betriebsprüfern, die unfreundlich bis unverschämt auftreten und dann versuchen, die Steuerbürger zu faulen Kompromissen zu zwingen. Es geht hier um nicht weniger, als den Rechtsstaat herzustellen.
ws      

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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