Strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt bei 5 Jahren – Finanzausschuss lehnt Vorstoß des SPD – geführten Bundesrates ab

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt bei 5 Jahren – Finanzausschuss lehnt Vorstoß des SPD – geführten Bundesrates ab

Am Mittwoch, 26. Juni 2013, lehnte der Finanzausschuss eine vom Bundesrart vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung von 5 auf 10 Jahre ab. Für den Entwurf des Bundesrates stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linken enthielten sich.

Der Bundesrat hatte argumentiert, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel 10 Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber nur 5 Jahre betrage. Wegen derr zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten nach Meinung des Bundesrates alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können. Der Finanzausschuss lehnte den Antrag aber ab.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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