Das Anwaltsgedicht zum Jahresende 2012 – kurze und ehrliche Bestandsaufnahme einer Spezies

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Das Anwaltsgedicht zum Jahresende 2012 – kurze und ehrliche Bestandsaufnahme einer Spezies

Das Jahr ist um,
ach wie zu dumm.
Verjährt dann doch so dies und das,
und das macht nur dem Schuldner Spaß.

Der Anwalt aber, der hat’s schwer,
sitzt manche Stunde mehr und mehr,
je näher das Jahresende rückt,
weil die Verjährung den Mandanten nicht entzückt.

Von wegen „Frohe Weihnacht“ oder „guten Rutsch“,
verjähren Forderungen, sind die Mandanten futsch.
Drum schnell noch auf jetzt ins Büro,
wenn andre‘ auf dem Weihnachtsmarkt sind froh.

Doch sehen wir es einmal ganz genau,
der Glühwein schmeckt doch wirklich keiner Sau.
Dem Konsument wird davon schlecht,
dem Wirt ist das bei den hohen Preisen recht.

Denn ist der Kopf erst wieder clean,
der Konsument geht wieder hin.
Der Weihnachtsmarkt schlägt alle in den Bann,
Gott sei Dank, dass der Anwalt in’s Büro gehn kann.

Schaut man bei Ein – und Verkaufspreis genauer hin,
kommt dem Juristen schnell der Wucher in den Sinn.
Und schaut man weiter auf die Ingredienz,
der Chemiker erkennt: die Ursache so mancher Pestilenz.

Was nützt das Stöhnen, was das Klagen,
zum Ende dieses Jahres seiner Tagen.
Zählt doch das Klagen zu des Anwalts Profession,
denn was Gescheitres anderes kann er schon?

Ja sicher, er kann auch beraten,
doch muss auch solches Werk gar recht geraten.
Bei kleinsten Fehlern droht die Haftung,
und das erhöht die Magensaftung.

Der Anwalt wird jetzt plötzlich ganz modern,
und mancher hört das gar nicht gern.
Nicht nur gekonnt sein will das BGB,
es muss auch sein das EGVP.

Die Videokonferenz, die hätte ich fast vergessen,
doch wie kann ich das sagen, so vermessen.
Gibt es die Technik zwar, doch leider nicht
…………bei dem Gericht.

Drum bleibt mir auch für dieses Jahr nur festzuhalten,
bei Anwälten bleibt vieles, wieder mal, beim Alten.
In diesem Sinne wünsc’h ich allen für das neue Jahr:
Nicht jammern, sondern klagen, dann kommt ihr besser klar.
WS

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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