„was erlaube Strunz“ – die DAV – Depesche Nr. 33/2012 zum elektronischen Rechtsverkehr

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

„was erlaube Strunz“ – die DAV – Depesche Nr. 33/2012 zum elektronischen Rechtsverkehr

So klang es in der legendären Pressekonferenz von Trappatoni. Ton und Film darüber gehören schon längst zum deutschen Kultgut. Am liebsten möchte man als Anwalt diesen Satz dem DAV entgegenschleudern, wenn man die Mitteilung in der DAV Depesche Nr. 33/2012 vom 16. August 2012 zum elektronischen Rechtsverkehr liest. Hier der Text dazu in der Depesche im vollen Wortlaut:

3. Save the date – DAV-Forum zum elektronischen Rechtsverkehr am 8. November 2012 in Berlin

Für alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland wird ein elektronisches Postfach eingerichtet. Schriftsätze können bei Gericht durch die Anwaltschaft nur noch elektronisch eingereicht werden. Diese Vorschläge machen das Bundesjustizministerium bzw. die Bundesländer in ihren Entwürfen für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Das ist für die meisten Anwältinnen und Anwälte bislang irgendetwas zwischen unbekannt, egal oder im Zweifelsfall problematisch. Fest steht aber: Der ERV kommt. Die Anwaltschaft muss sich mit ihm auseinandersetzen.

Der DAV veranstaltet am 8. November 2012 von 11:00 bis 17:00 Uhr in Berlin ein Forum, um mit hochrangigen Vertretern von Bund und Ländern und weiteren Experten die Chancen und Herausforderungen der Gesetzesentwürfe zum ERV zu diskutieren. Was will die Anwaltschaft? Wie funktioniert der ERV in Deutschland derzeit und was soll in Zukunft besser werden? Geht die deutsche Anwaltschaft vorneweg oder sind andere Anwaltschaften in Europa schon weiter? Bringt der ERV nur Kummer oder optimiert er das Kanzleimanagement?

Kommen Sie am 8. November nach Berlin und diskutieren Sie mit auf dem Forum zum elektronischen Rechtsverkehr! Sie sind herzlich eingeladen! Hier finden Sie das Programm und das Anmeldeformular.“

Ja, was erlaube Strunz? Hat denn beim DAV noch niemand etwas von EGVP gehört? Dieses System funktioniert seit fast 10 Jahren. Der einzige Nachteil: die Justiz verweigert sich. Das Nadelöhr, durch das das Kamel durch muss, sind also nicht die Anwälte, sondern „Vater Staat“. Wenn man die DAV Depesche liest, fragt man sich auch, wie viele (oder besser gesagt: wenig) Kollegen eigentlich E-Mail nutzen, wenn der Versand von Dokumenten auf elektronischem Wege „unbekannt“ ist.

Armes Deutschland. Dabei sollten Anwälte als Berater der Mandanten auch technisch auf der Höhe der Zeit sein.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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