Eine Mandantin erhebt Ansprüche gegen Testamentsvollstrecker. Diese unterhielten zu Lasten des Nachlasses für gute Geld bei einer Versicherung, heute heißt sie ERGO, eine Haftpflichtversicherung, die speziell Schäden der Testamentsvollstrecker abdeckt oder besser abdecken sollte.. Wir waren so naiv davon auszugehen, dass die ERGO getreu ihrem Motto nicht nur versichert, sondern auch versteht, dass unsere Mandantin jetzt Geld haben möchte. Die ERGO sieht das anders: sie hat zwar versichert nicht verstanden, dass sie jetzt auch zahlen soll. Gar nicht verstanden haben wir die Reaktion der ERGO: obwohl die uns vorliegenden Bedingungen der ERGO für die geltend gemachten Schäden keinen Ausschluss vorsehen, versteht die ERGO das nicht und beruft sich tapfer auf einen gerade nicht vorhandenen Ausschluss. Auch der die ERGO vertretende Kollege wollte nicht nur nicht verstehen, er wollte auch die den Ausschluss enthaltenden Bedingungen nicht herausgebeben. Das haben wiederum wir nicht verstanden und bleiben daher an den Sache dran. Vielleicht versteht ja die ERGO, dass zwischen Dichtung und Wahrheit eine gewisse Diskrepanz bestehen mag, dass aber eine seriöse Versicherung nicht nur Versprechen abgeben, sondern auch einhalten sollte.
Fazit: „wir haben verstanden„
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