„Arbeitsplatzsuche“ Parkplätze in der Firma: Frauen vor Männern

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

„Arbeitsplatzsuche“ Parkplätze in der Firma: Frauen vor Männern

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Mainz (LAG) vom 29.09.2011 (Az.: 10 Sa 314/11) dürfen Arbeitgeber bei der Vergabe von „arbeitsplatznahen“ Parkplätzen Frauen gegenüber Männern bevorzugen. Weil Frauen häufiger Opfer von gewaltsamen Übergriffen werden, gibt es für die Bevorzugung von Frauen und die damit verbundene Diskriminierung der Männer einen sachlichen Grund. Außerdem meint das LAG, dass Maßnahmen dieser Art – wie etwa auch die Bereithaltung von Frauenparkplätzen – sozial erwünscht und gesellschaftlich weithin akzeptiert seien.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.