Pferde werden bald teurer, denn der bisher ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Pferde von 7 % soll auf den Regelsteuersatz von 19 % angehoben werden. Ab 1. Juli 2012 soll, wenn das am 25. Januar 2012 von CSU und CDU eingebrachte Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden wird, auf „sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden“, der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% erhoben werden. Diese Anhebung werden auch die übrigen Parteien nicht verhindern können. Denn die Gesetzesänderung ist zwingend notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hat (EuGH – Urteil vom 03.03.2011, Aktenzeichen: C-41/09 ). Nach dem EuGH ist die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann zulässig, „soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist“.
Der Preis für Pferdefleisch dürfte damit gleichbleiben, was aber wohl nur den Liebhaber echten rheinischen Sauerbratens erfreuen dürfte.
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