Spiegel Nr. 4 / 24.01.2011, Seite 72: der Experte reibt sich verwundert die Augen: Steuerfahnder in Hessen wurden angeblich wegen zu großer Akribie in ihrer Arbeit zwangspensioniert (Zitat Spiegel: „Offenbar wolle man vermögende Steuerzahler und Banken in Hessen nicht zu sehr verschrecken“). Jetzt, vier Jahre nach der Entlassung, wenden sich die „Fahnder“ gegen die Entlassung. Begründung: sie litten nicht an „Anpassungsstörungen“ und auch nicht an „paranoid-querulatorische(n) Entwicklung“. Ein Fahnder, heute 49 Jahre alt, hat laut Spiegel schon 55.000 EUR Schadensersatz errechnet. Spiegel: „langfristig rechnet er mit einer sechsstelligen Schadenssumme“. Das seien Einnahmenverluste aus der Zwangspensionierung.
Verwundert reibt sich der Experte die Augen: ein findiger Beamter wird entlassen, weil ein zweifelhaftes Gutachten ihm bestätigt, er sei ein Querulant. Erst später wehrt er sich dagegen und beginnt, den Schaden zu addieren: langfristig sechsstellig !! Es bleibt einmal die Frage, warum ein Fahnder, der seinen Beruf liebt, eine solch unglaubliche Aussage einfach hinnimmt. Was hat er zu verlieren, wenn er dagegen angeht ?
Dabei ist er nach dem Spiegel ein gefragter Mann: Zitat Spiegel: „Häufig suchen auch die Anwälte reicher Anleger seinen Rat, wenn sie Ärger mit der Steuer befürchten.“ Es ist zu vermuten, dass der Fahnder, was nach dem Steuerberatungsgesetz möglich ist, zulassungsfrei, also ohne die Steuerberaterprüfung, zum Steuerberater bestellt worden ist und seine Dienste nicht unentgeltlich erbringt, wenn die „Anwälte reicher Anleger seinen Rat, wenn sich Ärger mit der Steuer befürchten“, suchen. Da stellt sich doch die Frage des Zivilisten nach Vorteilsausgleichung !!
Eindruck: die Nachricht hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
wir empfehlen: Strafanzeige gegen die verantwortlichen Politiker erstatten, die es verhindert haben, dass die Mehrsteuern festgesetzt und erhoben werden. Oder könnte es sein, dass die Fahnder bei ihrem Eifer tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen sind ?
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