Der Bundesfinanzhof beseitigt Ungerechtigkeit bei Erstattungszinsen (Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R 33/07)

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Der Bundesfinanzhof beseitigt Ungerechtigkeit bei Erstattungszinsen (Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R 33/07)

Wieder einmal mehr beseitigt der Bundesfinanzhof (BFH) Unrecht. Nach seinem Urteil vom 15.  Juni 2010 (VIII R 33/07) sind Erstattungszinsen, die Steuerpflichtige auf Steuererstattungen erhalten, nicht mehr steuerpflichtig. Der BFH bestätigt zwar, dass auf Steuernachzahlungen geleistete Nachzahlungszinsen zu Recht erhoben werden.  Während aber Nachzahungszinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, waren bislang nach dem EStG die Ersattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern.  Die vom Gesetzgeber angeordnete Ungleichbehandlung war evident. Das Urteil ist in allen noch offenen Verfahren anwendbar. Die Finanzverwaltung hat Steuerbescheide allerdings in diesem Punkt – leider – nicht vorläufig nach § 165 AO erlassen.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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