Kategorien-Archiv Mandate | insight

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Unser Videokonferenzsystem aus dem Jahr 2019 ist im Jahr 2023 angekommen – ein Beitrag zur Verbreitung der Videokonferenz

Für unsere Kanzlei und das Notariat hatten wir vor Corona für 15.000,00 EUR ein Videokonferenzsystem angeschafft. Ziel war  es, damit nicht nur die (damals bald kommende) Gründung von GmbHs per Videokonferenz für unsere Mandanten erledigen zu können, sondern auch, im anwaltlichen Bereich Fahrt- und Reisezeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreiten vor den Gerichten zu reduzieren, letztlich auch im Interesse der Umwelt. Unsere hohen Erwartungen sind leider nicht erfüllt worden. Es hat bis heute, Februar 2023, gedauert, bis überhaupt ein paar wenige Gerichte sich mit dem Thema Videokonferenz befasst haben. Von einem weit verbreiteten oder flächendeckenden Einsatz dieser Technik kann keine Rede sein. Tatsache ist, dass es nur sehr wenige Gerichte gibt, die überhaupt über die Technik verfügen. Und diese Gerichte, wie bei dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz (rd. 500 km von unserem Kanzleisitz entfernt) zu erfahren war, zu erfahren war, lehnen den Einsatz dieser Technik geradezu hartnäckig ab. Ob das mit der generellen Abneigung in Bayern gegenüber Preußen zu tun hat, möchten wir nicht behaupten. Aber eine Tatsache bleibt eine Tatsache.

Mittlerweile haben wir unser für teures Geld angeschafftes Videokonferenzsystem, zumindest bildlich gesprochen, auf den Schrott geworfen. Denn der Standard, der bis zum Beginn von Corona der auch von dem Finanzgericht Münster verwendete Standard war, ist heute nicht mehr der Standard. Nach unseren Erfahrungen sind die Videokonferenzsysteme bei den Gerichten anscheinend zur Spielwiese technikbegeisterter Angehöriger der Gerichtsbarkeit geworden. Anders ist es fast nicht zu erklären, dass auch in Nordrhein-Westfalen Landgerichte in unterschiedlichen Städten verschiedene Systeme einsetzen. Eins aber haben alle Systeme gemeinsam: Mit der von uns vor Corona für teures Geld angeschafften Videokonferenzanlage möchte keines dieser Systeme kommunizieren. Jetzt geht das, was vor Corona als Unmöglichkeit galt: Eine Videokonferenz über das Internet zu führen. Das andere mithören oder sogar die mündliche Verhandlung verbotenerweise mitverfolgen oder in das Internet stellen können, interessiert niemanden. Es geht aber doch. Nur die Rechtsanwälte müssen sich mit dem völlig schwerfälligen “beA” herumplagen. Das fängt damit an, dass der Rechtsanwalt beim Login über das Internet in das beA die PIN zweimal eingeben muss. Ich habe mir einmal die Freude gemacht und bei dem Support nachgefragt, warum man das nicht ändern kann. Ich erhielt eine über mehrere Seiten gegebene Erklärung. Eine einleuchtende oder nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum man bei die doppelte Eingabe nicht entfallen lassen konnte, habe ich aber nicht erhalten.

Auch das ist ein weiterer verstörender Befund: In Deutschland wächst nicht die Wirtschaft, es wächst die Bürokratie. Am Ende verwalten wir uns noch selbst. Arbeiten möchte ohnehin schon niemand mehr. Die Zukunft wird spannend.

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Neues Videokonferenzsystem der Anwalts-GmbH und des Notariates

Für unsere Kanzlei und das Notariat haben wir ein neues Videokonferenzsystem angeschafft. Ziel ist es, damit nicht nur die bald kommende Gründung von GmbHs per Videokonferenz für unsere Mandanten erledigen zu können, sondern auch, im anwaltlichen Bereich Fahrt- und Reisezeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreiten vor den Gerichten zu reduzieren, letztlich auch im Interesse der Umwelt. Mit “Skype” etc. ist es nicht getan. Die Gerichte fordern einen speziellen Standard. Leider haben wir bereits in der Vergangenheit bei einigen Gerichten die Erfahrung machen müssen, dass sie nicht bereit waren, per Videokonferenz zu verhandeln.

Das letzte negative Beispiel war das Landgericht Neuruppin, das es ablehnte, sich ein mobiles Videokonferenzsystem bei dem Brandenburgisches Oberlandesgericht zu leihen. Den Antrag, per Videokonferenz zu verhanden lehnte das LG Neuruppin ab. Es mutete uns zu, allein für An- und Abreise 10 Stunden auf uns zu nehmen.

Positiv erwähnen möchten wir das Finanzgericht in Münster, das seit vielen Jahren die Videokonferenz nutzt und damit offenbar gute Erfahrungen gemacht hat. Negativ dagegen fiel uns das Finanzgericht des Landes Sachsen- Anhalt in Dessau auf. Dieses Gericht verfügt nicht über eine Videokonferenzanlage und ließ uns – sinngemäß – in einer Verfügung des 4. Seantes wissen, wir müssten schon den Weg nach Dessau auf uns nehmen. Das bedeutet für unsere Mandantschaft und uns einen Zeitaufwand von 8 bis 10 Stunden alleine für An – und Abreise.

Hoffen wir, dass sich die Videokonferenz durchsetzen wird. Das Verhandeln per Videokonferenz sollte die Regel werden.

Wir stellen unser System interessierten Kollegen – gegen Entgelt – gerne zur Verfügung, um kostbare Zeit zu sparen.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

neues Mandat: random coil vertritt GmbH in Norddeutschland im Zusammenhang mit Entschädigungen für Nachteile aus „Stromautobahn“ – Nord – Süd – Trasse (Hochspannungsfreileitung)

91007 Linus fliege orange_1Prof. Sturm hat den Auftrag erhalten, in Norddeutschland einen Mandanten im Rahmen von Entschädigungen für Nachteile aus einer Hochspannungsfreileitung zu vertreten und die Interessen wahrzunehmen. Wir werden auch hier den Mandanten, eine GmbH, und seine Interessen, bestmöglich vertreten. Prof. Sturm verfügt auf diesem Bereich aus anderen Verfahre bereits über eine gute Expertise.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

random coil berät mittelständischen Unternehmer bei Neustrukturierung der Unternehmensgruppe

91007 Linus fliege orange_1Professor Sturm hat für random coil den Auftrag erhalten, eine mittelständische Unternehmensgruppe aus Ostwestfalen-Lippe neu zu strukturieren. er bezeichnet den Auftrag als spannend, es sind eine Menge Querschnittthemen zu bearbeiten, wobei auch das Steuerrecht immer mit zu berücksichtigen ist.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

random coil in Rechtsstreit über Gewerbemietvertrag für Mandanten erfolgreich

91007 Linus fliege orange_1Prof. Sturm ist es gelungen, zu 100 % Forderungen einer Mandanten aus einem Gewerbemietvertrag durchzusetzen und vor dem zuständigen Landgericht ein obsiegendes Urteil im sechsstelligen Bereich zu erhalten. Streitig war unter anderem die Kündigungsfrist. Während die Gegenseite die Auffassung vertrat, die Kündigungsfrist habe nur sechs Monate betragen, konnte sich Sturm mit seiner Auffassung, dass die Kündigungsfrist zwei Jahre lang war, durchsetzen. Außergerichtliche Vergleichsbemühungen waren gescheitert. Das Angebot der Gegenseite lag viel zu deutlich unter den Vorstellungen der Mandantin von Sturm. Nach Erlass des Urteils steht fest, dass es für die Gegenseite besser gewesen wäre, sich zu den angebotenen Bedingungen zu vergleichen.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

random coil begleitet innovatives start-up in OWL

91007 Linus fliege orange_1random coil berät in OWL ein startup aus dem Bereich der Digitalisierung.
Prof. Sturm hat für random coil den Auftrag erhalten, in OWL ein startup aus dem Bereich der Digitalisierung zivil- und gesellschaftsrechtlich unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (dies gemeinsam mit dem Steuerberater) zu begleiten und zu beraten. Die innovativen Gründer blicken zuversichtlich und hoffnungsfroh in die Zukunft.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

random coil führt umsatzsteuerrechtliches Klagevefahren vor dem Finanzgericht Münster

91007 Linus fliege orange_1random coil hat den Auftrag erhalten, ein Klageverfahren auf dem Gebiet der Umsatzsteuer vor dem Finanzgericht in Münster zu führen. In der Sache geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Tieren. Nach Auffassung der Klägerin waren an den Umsätzen drei Unternehmer beteiligt. Die Warenbewegung erfolgt direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer. Nach Auffassung der Klägerin liegt ein Reihengeschäft vor. Der Lieferant habe an die Klägerin geliefert, diese dann an den Abnehmer. Die Lieferanten sind zum Teil pauschal versteuernde Landwirte, die die Umsatzsteuer nicht abführen mussten. Die Klägerin zu die 10,7% Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, berechnete den Abnehmern aber nur 7% Umsatzsteuer.  Die Finanzverwaltung dagegen behauptet das Vorliegen von Steuerhinterziehung. Die Klägerin sei nur zum Schein Teil der Lieferkette gewesen. Tatsächlich habe die Klägerin nur als Abrechnungstelle zwischen Lieferant und Abnehmer gehandelt. Das Finanzamt hat den Vorsteuerabzug gestrichen. Die Klägerin schulde aber die den Abnehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14c UStG. Die Klägerin wehrt sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sie verweist u.a. auf die langjährige, von den Finanzbehörden geduldete Praxis.
ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Prof. Dr. Sturm als Berater in Steuerfahndungsverfahren hinzugezogen

Selbstanzeigerandom coil ist über Prof. Dr. Wolfgang Sturm in einem aktuellen Verfahren der Steuerfahndung in NRW mandatiert worden. Federführend wird das Mandat von einem anderen im Markt bekannten Rechtsanwaltsbüro betreut. Wegen der Tragweite und Bedeutung wurden wir jetzt als weiterer Berater hinzugezogen.

ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

random coil berät ausländischen Investor bei Engagement in Europa

Random_Coil_Logo_Blog_Facebookrandom coil hat Anfang April 2016 den Auftrag erhalten, einen ausländischen Investor bei seinem Engagement in Europa, nicht notwendig in Deutschland, umfassend zu beraten. Soweit notwendig, werden wir auf unsere Partner im Netzwerk zurückgreifen. Im ersten Schritt wird die Struktur zu beraten sein.

ws

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

FHDW – Forum am 23.02.2016 zur Zukunft der Wirtschaftsprüfer Steuerberater und Rechtsanwälte

91007 Linus fliege orange_1Am 23.02.2016 fand in der Hechelei das Forum der FHDW Bielefeld mit dem Thema: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung im Umbruch statt. Nach der Einleitung und Vorstellung der FHDW, insbesondere mit dem Studiengang Wirtschaftsrecht durch Prof. Dr. Jensen berichtete Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Hörster von LTS Herford von einer multidisziplinären Kanzlei und darüber, wie sie mit den Herausforderungen umgeht. Auch an dieser Kanzlei geht das Thema der „Nachwuchssorge“ nicht vorbei. Prof. Dr. Sturm gab in seinem Schlußvortrag einen Überblick über die Herausforderungen, denen sich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung zu stellen haben. Neben dem Thema der Digitalisierung und den gestiegenen fachlichen und nichtfachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter wurde schnell klar, dass die Mitarbeitergewinnung und die Mitarbeiterbindung ein immer brennenderes Thema wird. Hier gilt es, im Kampf um die besten der wenigen  zu bestehen. Die FHDW ist dabei der kompetente Ansprechpartner. Nach den Vorträgen gab es Gelegenheit zum Austausch.

ws