random coil hat den Auftrag erhalten, ein Klageverfahren auf dem Gebiet der Umsatzsteuer vor dem Finanzgericht in Münster zu führen. In der Sache geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Tieren. Nach Auffassung der Klägerin waren an den Umsätzen drei Unternehmer beteiligt. Die Warenbewegung erfolgt direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer. Nach Auffassung der Klägerin liegt ein Reihengeschäft vor. Der Lieferant habe an die Klägerin geliefert, diese dann an den Abnehmer. Die Lieferanten sind zum Teil pauschal versteuernde Landwirte, die die Umsatzsteuer nicht abführen mussten. Die Klägerin zu die 10,7% Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, berechnete den Abnehmern aber nur 7% Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung dagegen behauptet das Vorliegen von Steuerhinterziehung. Die Klägerin sei nur zum Schein Teil der Lieferkette gewesen. Tatsächlich habe die Klägerin nur als Abrechnungstelle zwischen Lieferant und Abnehmer gehandelt. Das Finanzamt hat den Vorsteuerabzug gestrichen. Die Klägerin schulde aber die den Abnehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14c UStG. Die Klägerin wehrt sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sie verweist u.a. auf die langjährige, von den Finanzbehörden geduldete Praxis.
ws
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