Depesche „quinta essentia“ 2/2012 erschienen mit den Themen: Amtshaftung für Handeln von Finanzbeamten, Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen, ACTA, YouTube und die Privatkopie

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Depesche „quinta essentia“ 2/2012 erschienen mit den Themen: Amtshaftung für Handeln von Finanzbeamten, Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen, ACTA, YouTube und die Privatkopie

Während die Temperaturen draußen noch eher kalt sind, haben wir für unsere Depesche drei „heiße“ Themen gewählt. Auch Finanzbehörden machen Fehler. Wer aber trägt den dadurch entstandenen Schaden, z.B. die Kosten für steuerliche Beratung, um die unberechtigten Ansprüche abzuwehren? Das Steuerrecht ist anerkannt kompliziert, so dass hier die Amtshaftung helfen kann. Aber: Die Trauben hängen hoch und nicht alles, was im Internet als „tolle Geschichte“ kolportiert wird, ist auch wahr. Richtig ist vielmehr, dass der Weg zu einer erfolgreichen Amtshaftung steinig ist.

Der zweite Beitrag betrifft den Schwerpunkt „Gesellschaftsrecht“, dort die Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen. Durch den Wegfall des so genannten „Stuttgarter Verfahrens“ und die Änderung des Erbschaftsteuerrechts zum 1. Januar 2009 besteht in diesem Bereich schon recht lange Anpassungsbedarf. Viele Gesellschaften, insbesondere Mittelständler, haben die darin liegende Brisanz offenbar noch nicht erkannt.

Der letzte Beitrag der Depesche gilt dem Urheberrecht. Er beschäftigt sich mit einem kleinen Seitenblick auf ACTA mit der Frage, in welchem Rahmen „Privatkopien“ rechtmäßig erstellt werden dürfen, und was bei der Nutzung von YouTube erlaubt ist und was nicht. Das Thema Urheberrecht hat zudem durch das Bundesverfassungsgericht für viele von uns wieder einmal eine sehr praktische Relevanz erhalten. In einer unlängst ergangenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Haftungsmaßstäbe für Inhaber so genannter wlan-Anschlüsse auf den Prüfstand und damit vor den Bundesgerichtshof gehören. Das Bundesverfassungsgericht hob damit eine Entscheidung des OLG Köln auf. Auch über dieses Thema haben wir in dieser Woche in dem von uns betriebenen Blog berichtet: http://blog.random-coil.de/. Sie finden dort auch die eine oder andere Anekdote zum Schmunzeln.

Wir wünschen eine ebenso erkenntnisreiche wie unterhaltsame Lektüre unserer Depesche Quinta Essentia.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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