Güterstandsklausel

Anwaltliche Gestaltungsberatung für Ehegatten

Güterstandsschaukel – steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten

Die Güterstandsschaukel ist ein hochwirksames Gestaltungsinstrument für Ehegatten, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Durch die Beendigung der Zugewinngemeinschaft entsteht ein Zugewinnausgleich unter Lebenden – völlig schenkungssteuerfrei, unabhängig vom Vermögenswert.
Gerade für vermögende Ehegatten eröffnet dies erhebliche Vorteile.

✔ Steuerfreie Vermögensübertragung

✔ Nutzung aller Freibeträge

✔ Nachträgliche Heilung früherer Schenkungen

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Warum die Güterstandsschaukel so steuerlich attraktiv ist

Ein wesentlicher Vorteil ergibt sich aus § 5 Abs. 2 ErbStG:
Der Zugewinnausgleich zwischen Ehegatten bleibt komplett steuerfrei – unabhängig davon, wie hoch das Vermögen ist.

Das unterscheidet die Güterstandsschaukel deutlich von klassischen Schenkungen, die schnell zu hohen steuerlichen Belastungen führen können.

Häufig verfügt ein Ehegatte über einen Großteil des Vermögens – während die steuerlichen Freibeträge des anderen Ehegatten ungenutzt bleiben.
Das führt zu Problemen bei späteren Schenkungen an Kinder.

Die Güterstandsschaukel löst genau dieses Problem, indem:

  • Vermögen steuerfrei zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird
  • alle Freibeträge optimal genutzt werden
  • spätere Schenkungen an Kinder steuerlich optimiert werden können

Nachträgliche Heilung früherer Schenkungen

Ein weiterer besonders wertvoller Vorteil:

Über die Güterstandsschaukel können Schenkungen der Vergangenheit nachträglich in einen steuerfreien Zugewinnausgleich einbezogen werden.

Das bedeutet:

  • rechtlich problematische Schenkungen können „geheilt“ werden
  • steuerlich ungünstige Übertragungen werden korrigiert
  • komplexe Vermögensübergaben lassen sich sauber ordnen

Für Ehepaare mit umfangreichen Vermögensübertragungen ist dies ein enormer Praxisvorteil.


Flexible Gestaltung – für verschiedene Güterstände

Die Güterstandsschaukel funktioniert nicht nur bei bestehender Zugewinngemeinschaft.

Auch Ehepaare in Gütertrennung können:

  1. in die Zugewinngemeinschaft wechseln
  2. eine Zeit warten
  3. den Güterstand wieder beenden
  4. und den steuerfreien Zugewinnausgleich nutzen

Damit eröffnet die Güterstandsschaukel flexible, rechtssichere und steuerlich optimierte Wege der Vermögensübertragung.


Unsere Kompetenz – wissenschaftlich fundiert & praktisch erprobt

Die Beratung zur Güterstandsschaukel erfordert tiefe Kenntnisse in:

  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Vermögens- und Unternehmensstrukturen

Unsere Kanzlei verbindet wissenschaftliche Expertise und langjährige Beratungspraxis:

  • Leitung durch einen Professor für Wirtschafts- & Steuerrecht
  • gleichzeitig viele Jahre anwaltliche Beratungspraxis
  • bundesweite Vertretung komplexer steuerlicher Gestaltungen
  • enge Kooperationen mit Notariaten zur schnellen Umsetzung

Diese Kombination aus Theorie und Praxis stellt sicher, dass Mandanten rechtlich wie steuerlich optimal beraten werden.


Gestaltungsberatung – unser Ansatz

Wir betrachten die Güterstandsschaukel als Gestaltungsinstrument, das Vermögen schützt und gleichzeitig erhebliche Steuern spart.

Unser Ansatz:

  • wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
  • rechtlich belastbare Gestaltung
  • keine gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • schnelle notarielle Umsetzung
  • maßgeschneiderte Strategie für jede Vermögensstruktur

Auch komplexe Sachverhalte setzen wir effizient, sicher und langfristig durchdacht um.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Güterstandsschaukel für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sinnvoll ist, unterstützen wir Sie gern.

Wir analysieren Ihre Situation, erklären steuerliche und rechtliche Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Gestaltungsstrategie – diskret, fundiert und bundesweit.

Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.