Mittel, mit denen sich Schubladendenken bekämpfen lässt, heißen Neugierde, Toleranz und Offenheit.
Prof. Dr. Wolfgang Sturm

- Gesellschafter – Geschäftsführer
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt
- 1983-1985 Tätigkeit in der Finanzverwaltung, zuletzt in Bonn im Bereich "Internationales Steuerrecht"
- 1985-1989 Studium der Rechtswissenschaften und des Steuerrechts n Bielefeld und Turin, 1. und 2. Staatsexamen mit Prädikat
- 1992-2002 Tätigkeit für die GFW mbH WPG StBG in Bielefeld als Geschäftsführer und Mitinhaber
- 1994 Promotion an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Joachim Lang mit einem Thema aus dem Internationalen Konzernsteuerrecht
- 2002-2003 Partner Haarmann Hemmelrath, Gründungspartner des Büros in Bielefeld International Parnter
- 2004 Finanzvorstand und Mitinhaber der Belte AG, Delbrück
- 2005 Gesellschafter - Geschäftsführer random coil
- 2011 Lehrbeauftragter der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW)
- 2014 Ruf an die Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW); Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht
Veröffentlichungen:
- laufend: Urteilsanmerkungen, Kommentierungen, kritische Beiträge zu Entwicklungen im Wirtschafts- und Steuerrecht, Rezensionen sowie Nachdenkliches, hintergründige und augenzwinkernde Betrachtungen über Richter, Beamte und Rechtsanwälte, auf www.blog.random-coil.de
- Gastbeitrag "Steuerrecht für Entrepreneure" in Pott/Pott, Entrepreneurship 2. Auflage 2015, S. 381 bis bis 435, Springer Gabler
- Wirtschaftsrecht für den Mittelstand, 2015, Band 7 der FHDW-Schriftenreihe
- Die verdeckte Gewinnausschüttung im europäischen Konzern, 1994, Josef Eul Verlag
- Umsatzsteuerrechtliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG und Haftung nach § 73 AO, Steuerliche Vierteljahresschrift 1994, 63
- Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft - eine Steueroase für verbundene Unternehmen? Steuer und Wirtschaft 3/1992
- Das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 77 ff. AStG, Der Betrieb 1991, 2055