Die Familien-GbR – Ein unterschätztes Multitalent für Vermögensaufbau, Steuern und Nachfolge

Die Familien-GbR – Ein unterschätztes Multitalent für Vermögensaufbau, Steuern und Nachfolge

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist einer der simpelsten Gesellschaftstypen des deutschen Zivilrechts. Wenn sie innerhalb einer Familie genutzt wird – etwa zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern – entsteht die sogenannte Familien-GbR.
Was unspektakulär klingt, bietet in der Praxis erstaunliche Vorteile: steuerlich, wirtschaftlich und erbfolgetechnisch.

Wir zeigen, wie sich die Familien-GbR ideal für Immobilienbesitz und -übertragung eignet, und warum sie in keinem Familienvermögenskonzept fehlen sollte.

Was ist eine Familien-GbR?

Eine Familien-GbR ist eine einfache Personengesellschaft, an der nur Familienangehörige beteiligt sind. Ziel ist meist die gemeinsame Verwaltung von Vermögen, z. B. in Form von:

  • vermieteten Immobilien,
  • Kapitalanlagen,
  • Unternehmensbeteiligungen.

Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfehlenswert – insbesondere wegen erbrechtlicher und steuerlicher Gestaltung.

Beispiel: Immobilienbesitz in der Familien-GbR

Ausgangssituation:

  • Ehepaar Schmidt gründet mit ihren zwei Kindern eine Familien-GbR.
  • Die GbR erwirbt ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Leipzig zum Kaufpreis von 1.000.000 €.
  • Jährliche Mieteinnahmen: 100.000,00
  • Anteile: 10 % Ehefrau, 10 % Ehemann, je 40 % die Kinder.

Steuerliche Vorteile

1. Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Schenkung von GbR-Anteilen

  • Eltern können steuerfrei bis zu 400.000 € je Kind alle zehn Jahre schenken.
  • Statt der Immobilie wird künftig nur der GbR-Anteil übertragen.
  • Ggf. kann auch ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart werden (Einkünfte bleiben bei den Eltern).

2. Gestaltung der Abschreibung (AfA)

  • Die GbR kann das Gebäude linear mit 2 % pro Jahr abschreiben.
  • Die Anschaffungskosten (z. B. 800.000 € für Gebäudeanteil) werden auf alle Gesellschafter verteilt, sodass jeder seinen AfA-Anteil geltend machen kann.

3. Einkünfteverlagerung auf niedrig besteuerte Familienmitglieder

  • Einkünfte aus Vermietung fließen anteilig zu den Kindern, die ggf. unter dem Grundfreibetrag liegen.
  • So wird Einkommen effektiv „verlagert“, ohne Schenkung.
  • Unterhalt – aus versteuertem Geld – kann ganz oder teilweise entfallen.

4. Grunderwerbsteuerfreiheit bei Anteilsübertragung

  • Innerhalb der Familie kann durch geschickte Gestaltung oft eine grunderwerbsteuerfreie Übertragung der Anteile erfolgen (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Wirtschaftliche Vorteile

1. Bündelung von Familienvermögen

  • Die GbR bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Immobilien.
  • Entscheidungen (z. B. Renovierung, Verkauf) werden gemeinschaftlich getroffen, was professionell und kontrolliert wirkt.

2. Flexibilität bei Finanzierung

  • Banken sehen in GbRs mit Immobilienbesitz stabile Partner.
  • GbR-Anteile können ggf. sicherungsübereignet werden.

Erbrechtliche Vorteile

1. Vermeidung von Bruchteilsgemeinschaften

  • Ohne GbR entsteht beim Tod des Eigentümers eine Erbengemeinschaft – ein juristischer Zankapfel.
  • Mit der Familien-GbR bleiben die Anteile klar geregelt, der Gesellschaftsvertrag wirkt wie ein „erbrechtlicher Rahmenvertrag“.

2. Steueroptimierte Nachfolgeplanung

  • Durch schrittweise Schenkung von Anteilen kann die Immobilie steuerfrei oder -optimiert auf die nächste Generation übertragen werden – ohne Grundbuchumschreibung.

Fazit

Die Familien-GbR ist ein rechtlich einfaches, aber äußerst wirkungsvolles Instrument, um:

  • Immobilienvermögen strukturiert zu halten,
  • Erbschaftsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden,
  • Einkommen steueroptimiert auf die Familie zu verteilen,
  • eine reibungslosere Nachfolge zu ermöglichen.

Gerade bei Immobilienvermögen bietet die Familien-GbR eine Kombination aus steuerlicher Intelligenz und wirtschaftlicher Kontrolle, die mit kaum einer anderen Struktur so einfach zu erreichen ist.

Wenn Sie Ihre eigene Familien-GbR planen oder bestehendes Immobilienvermögen sinnvoll strukturieren möchten, berät Sie random coil Prof. Dr. Sturm RA GmbH gerne individuell.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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