Das „Hubschraubergeld“ nimmt Fahrt auf – die Auszahlung durch Finanzämter gegen Vorlage der steuerlichen Identifikationsnummer läuft heute an

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Das „Hubschraubergeld“ nimmt Fahrt auf – die Auszahlung durch Finanzämter gegen Vorlage der steuerlichen Identifikationsnummer läuft heute an

Hubschraubergeld IViele konnten gar nicht glauben, was sie vor einigen Tagen im Handelsblatt und in anderen Wirtschaftszeitungen gelesen hatten: Die europäische Zentralbank (EZB) hatte angeordnet, dass die Staaten in der EU so genanntes „Hubschraubergeld“ zur Ankurbelung der Wirtschaft verteilen sollen. Der Begriff „Hubschraubergeld“ bringt das Dahinterstehende bildlich sehr gut auf den Punkt: das Geld soll, so die Vorstellung der EU, praktisch wie von einem Hubschrauber aus abgeworfen flächendeckend in den Ländern der EU verteilt werden. Was erst jetzt bekannt geworden ist: das Hubschraubergeld kommt nicht nur Unternehmen zugute, auch Privatpersonen haben Anspruch darauf. Allerdings wird es, verständlicherweise, wegen der Verteilungsgerechtigkeit nicht einfach von Hubschraubern abgeworfen. Die Verteilung haben in Deutschland die jeweils örtlich zuständigen Finanzämter übernommen. Dort erhält jeder Bürger gegen Nennung seiner steuerlichen Identifikationsnummer den ihm zustehenden Anteil am Hubschraubergeld. Die Verteilung ist bereits heute angelaufen. Wegen des zu erwartenden großen Andrangs am heutigen Tage weisen die Finanzämter darauf hin, dass mit Wartezeiten zu rechnen ist. Wer ohne Personalausweis und ohne steuerliche Identifikationsnummer im Finanzamt erscheint, wird unverrichteter Dinge umkehren müssen.

Die Höhe des jeweils ausgezahlten Hubschraubergeldes richtet sich nach den steuerrechtlichen Merkmalen eines jeden Bürgers, in jedem Fall aber sind das mindestens 500,00 € pro Person, für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gibt es 250,00 €. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich allerdings für seine Bürger ein ganz besonderes Bonbon einfallen lassen: das Land hat 5 % des gesamten Hubschraubergeldes in einem besonderen fordert Fördertopf gebündelt. Diesen Fördertopf hat der Finanzminister des Landes in 1000 Lose von je 25.000,00 € aufgeteilt. Diese Lose sind bereits heute unter notarieller Aufsicht gezogen worden. In der Lostrommel befanden sich die steuerlichen Identifikationsnummern aller Steuerbürger. In den Genuss der Auszahlung des zusätzlichen, erheblichen Hubschraubergeldes durch das Losverfahren kommt aber nur, wer heute bei dem für ihn zuständigen Finanzamt erscheint. Nach Ablauf des heutigen Tages werden die Gewinne an den jeweils nächst Platzierten weitergegeben. Wie aus gut unterrichteten Kreisen der Finanzverwaltung zu erfahren war, haben Bürger schon jetzt Klagen gegen diese von Ihnen als ungerecht empfundene Verteilung des Hubschraubergeldes angekündigt.

Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen verspricht sich von der Verteilung des Hubschraubergeldes eine extreme Förderung des privaten Konsums und damit einen gesamtwirtschaftlichen erheblichen Aufschwung im Lande. Wir sehen die Angelegenheit eher kritisch und meinen, dass es nicht der richtige Zeitpunkt ist, Geld gleichsam mit der Gießkanne unter das Volk zu bringen.

ws

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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