Volksabstimmung in der Schweiz: die Zukunft des Steuerprivilegs für vermögende Ausländer in der Schweiz

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Volksabstimmung in der Schweiz: die Zukunft des Steuerprivilegs für vermögende Ausländer in der Schweiz

Bildergebnis für steuern schweizDie Schweiz ist ein beliebtes Domizil Vermögender aus dem Ausland. Insbesondere Rennfahrer scheinen sich in der Schweiz wohl zu fühlen. Sebastian Vettel, Louis Hamilton, Kimi Räikönen und Michael Schumacher sind nur die berühmtesten Beispiele für ausländische Rennfahrer, die einen Wohnsitz in der Schweiz dem Heimatland vorziehen. Vermutlich liegt das nicht nur an der – unzweifelhaft – schönen Natur der Schweiz, sondern auch an einer anderen Schweizer Besonderheit: Die Pauschalbesteuerung von Ausländern.

Ausländer, die einen Wohnsitz in der Schweiz unterhalten, aber dort nicht arbeiten, werden in den meisten Kantonen der Schweiz nach ihrem Aufwand besteuert. Vereinfacht gesagt sind hier die Lebenshaltungskosten ausschlaggebend. Grundlage für die Bemessung ist bislang das 5-fache der Wohnkosten. Gegen die Pauschalbesteuerung von Ausländern richtete sich nun eine Volksinitiative, die eine eidgenössische Vorlage am 30. November 2014 erwirkte.

In den meisten Kantonen wird die Pauschalbesteuerung angewandt. Lediglich einzelne Kantone wie Schaffhausen, Basel oder Zürich lehnen die Pauschalbesteuerung ab. Im Jahr 2012 wurden mehr als 5.500 Personen in der Schweiz pauschalbesteuert.[1] Eine Abschaffung dieser Pauschalbesteuerung wäre ein Angriff auf die kantonale Steuerfreiheit im liberalen Steuersystem der Schweiz gewesen.

Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wurde jedoch klar abgelehnt. In der gesamten Schweiz stimmten 40,8 % für eine Abschaffung und 59,2 % dagegen. Lediglich die Bürger des Kantons Schaffhausen stimmten mehrheitlich für eine Abschaffung.

Die Besonderheit des Schweizer Steuerrechts bleibt also weiter bestehen.  Allerdings wird die Besteuerung ab 2016 erhöht. Ab dann gilt das 7-fache der Wohnkosten als Grundlage der Bemessung.

ws / ng

[1]Quelle: Internetauftritt der KPMG (Stand 04.12.2014) http://www.kpmg.com/ch/de/topics/saving-tax/seiten/lump-sum-taxation-in-switzerland.aspx

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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