Vier hessische Steuerfahnder wiesen auf Missstände hin und wurden daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklärt. Das Frankfurter Landgericht verurteilte jetzt den Gutachter zu Schadensersatz.
Auslöser des Gutachtens war eine interne Anordnung der hessischen Steuerverwaltung. Die vier Frankfurter Steuerfahnder sollten einen Teil der Ermittlungen zu versteckten Konten, auf die sie bei Razzien in Banken gestoßen waren, nicht weiter bearbeiten. Die vier hatten daraufhin ihre Vorgesetzten wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Anordnung ein großer Fehler sei. Die Vorgesetzten reagierten darauf nicht. Also schrieben die Beamten dem hessischen Finanzminister und dem Ministerpräsidenten und wiesen sie auf die ihrer Meinung nach gravierenden Missstände hin.
Auch hier blieb die erhoffte Reaktion aus. Die Landesverwaltung forderte die vier Steuerfahnder stattdessen auf, sich von einem Psychiater untersuchen zu lassen. Dieser Psychiater erklärte nun alle vier Fahnder in einem Gutachten für praktisch unheilbar krank und dienstunfähig auf Lebenszeit. Die vier führten nun einen Rechtsstreit, der zu dem Ergebnis kam, dass die zwangspensionierten Beamten mental kerngesund waren.
Der Psychiater wurde verurteilt, insgesamt rund 200.000 EUR Schadensersatz an drei der vier Fahnder zu leisten. Nur einer konnte sich nicht durchsetzen. Er hat aber bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Auch der Psychiater kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen.
Quelle: Spiegel Online
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