Da wir häufig mit der Finanzverwaltung als „Partei“ zu tun haben, könnten wir so manche Anekdote schreiben, die alle zusammengenommen das Zeug zum Bestseller hätten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit steht dem Vorhaben in allzu offener Form aber leider entgegen. Zudem respektieren wir selbstverständlich den Wunsch unserer Mandanten, dass ihre Sache auch anonym nicht in unserem Blog erscheinen soll. Es bleibt dennoch eine erhebliche Stofffülle, aus der wir uns auf die Substanz beschränken.
Bemerkenswert oder besser erschreckend ist die von uns wahrgenommene Tendenz, dass die Finanzverwaltung sehr bewusst die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt, leider aber auch, um nur vermeintliche Steueransprüche durchzusetzen. Insbesondere in Betriebsprüfungen macht sich der massenweise Verlust erfahrener Prüfer durch Altersteilzeit bemerkbar. Junge Prüfer, die es anscheinend gewohnt waren, bei den Steuererklärungen jeden Cent zu hinterfragen, haben diese Arbeitsweise in die Prüfungsdienste übernommen. Schon längst geprüfte Dinge werden erneut geprüft, wirklichkeitsfremde Sachverhalt unterstellt, und wenn man mit den Argumenten nicht mehr weiterkommt, wird auch gerne mal einfach die – vermeintliche – Steuer festgesetzt. Zwar gibt es dagegen Rechtsschutz, aber dass die Steuerpflichtigen ihren Berater bezahlen müssen, kommt anscheinend niemandem in den Sinn.
In die gleiche Kategorie gehört auch die Ausweitung der Prüfungsdauern in Fällen, die deutlich schneller geprüft werden könnten. Hier bleibt oft der fade Beigeschmack, dass einfach viele Punkte nur aufgegriffen werden, um den Steuerpflichtigen zu Zugeständnissen und damit verbundenen Steuerzahlungen (und Zinszahlungen) zu „zwingen“, weil eine Fortführung der Prüfung lästig werden würde. Hier empfehlen wir den Mandanten, sich auf solche Spielchen nicht einzulassen, sondern hier ganz klar Flagge zu zeigen.
Dass mit unterschiedlicher Elle gemessen wird, haben wir bei dem Thema der Fristen bemerkt. Die Verwaltung erwartet alles in Frist von einem Monat. Fristverlängerungsanträge werden häufig abgelehnt. Umgekehrt hat man es nicht so eilig. Die Verwaltung lässt sich häufig deutlich länger Zeit, auf Nachfragen gibt es nicht selten patzige Reaktionen.
Eine weiter mit Sorge beobachtete Tendenz geht dahin, die Steuerpflichtigen viel zu schnell als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. Schon das Vergessen oder Übersehen kleinster Beträge in der Steuererklärung führt zu einem Strafverfahren. Man hat den Eindruck, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass jeder Steuerpflichtige ein Krimineller sei, er wisse es nur noch nicht. Hier wäre Augenmaß am Platze.
Überhaupt täte es den Angehörigen der Finanzverwaltung in allen Laufbahngruppen gut, einmal ein Jahr in der Wirtschaft zu verbringen. Sie hätten dann sicher ein besseres Gefühl dafür, dass die Steuerpflichtigen eine ganze Menge in ihrem Alltag zu bedenken, zu unternehmen und zu bearbeiten haben, dass Unternehmer erhebliche Risiken auf sich nehmen, und dass die Besteuerung nicht die allererste Priorität hat, noch viel weniger sicher das Hinterziehen von Steuern.
Natürlich besteht auch Verständnis für die Beamten. Auch sie haben selbstverständlich ein Recht darauf, freundlich und höflich behandelt zu werden. Doch auch hier gilt die alte Weisheit: „wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.“ Wer meint, er selbst dürfe sich mit der Macht des Staates im Rücken benehmen wir die Axt im Walde, der irrt. Und wir haben in den vielen Jahren unserer Beratungstätigkeit nur einen einzigen Beamten erlebt, der sich für Fehler des Finanzamts entschuldigt hat.
Dennoch wenden wir den Blick nicht im Zorn zurück. Wir werden auch 2014 für die Interessen unserer Mandanten mit allem Nachdruck, aber auch mit aller Höflichkeit eintreten. Prüfer, die meinen, uns anschreien zu müssen, werden wir aber auch – im Regelfall – kurz anschreien und dann sehr höflich bitten, doch bitte zur Sachlichkeit zurück zu kehren. Wir werden auch 2014 versuchen, ein gutes Verhältnis zur Finanzverwaltung zu haben, ohne zu vergessen, dass wir die Interessen unserer Mandanten wahrnehmen.
ws
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