Die Statistik lügt – es sei denn, man interpretiert sie richtig – Gemeinplätze und der BFH

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Die Statistik lügt – es sei denn, man interpretiert sie richtig – Gemeinplätze und der BFH

Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast (Churchill?). So einfach ist es aber auch wieder nicht. Denn Zahlen sind ebenso geduldig wie das Papier, auf dem sie gedruckt sind. Man muss ja nicht die langweiligen Zahlenkolonnen bei destatis durchsehen, es gibt auch sehr interessante, überraschende und aufschlussreiche Statistiken. Ein paar Beispiele gefällig?
Aus BrandEins Heft 11 2013:

  • Höhe der Steuern und Abgaben eines deutschen Singles mit durchschnittlichem Einkommen in Prozent: 49,7
  • Höhe der Steuern und Abgaben eines Schweizer Singles mit durchschnittlichem Einkommen in Prozent: 21,5

Fazit: auf zu neuen Ufern 

  •  durchschnittliche download-Geschwindigkeit in der Schweiz, in Megabit / Sekunde: 10
  • durchschnittliche download-Geschwindigkeit in Deutschland, in Megabit / Sekunde: 16
  • durchschnittliche download-Geschwindigkeit in den Niederlanden, in Megabit / Sekunde: 61
    Fazit: es kommt nicht auf die Geschwindigkeit an

Interessant ist auch die Statistik des BFH für das Jahr 2012:

  • durchschnittliche Verfahrensdauer bei Revisionen: mit Sachentscheidung 19 Monate, ohne 12; bei Nichtzulassungsbeschwerden (NZB): 6 Monate
  • Zahl der unzulässigen NZBs : 577, davon aber nur 5 der Finanzverwaltung
  • gemessen an allen erledigten NZBs im Jahr 2012 von 1.442 Verfahren ist das eine Mißerfolgsquote von ca. 41%, allein an unzulässigen Verfahren.
    Fazit: Überlasse nichts dem Zufall; geh lieber gleich zum Experten

Die sehr hohe Quote der unzulässigen  NZBs wird im Regelfall nicht an versäumten Fristen liegen (die Statistik schweigt sich dazu aus). Es wird nach unseren Erfahrungen vielmehr so sein, dass die Beschwerdeführer oder besser gesagt deren Berater fachlich nicht in der Lage sind, eine zulässige NZB zu erheben. Dabei ist nicht zu verkennen, dass eine NZB kein einfacher Rechtsbehelf ist. Wer aber diesen Rechtsbehelf von einem Berater erledigen lässt, der von NZBs nichts versteht, der geht ein hohes Risiko, dass er eine unzlässige NZB serviert bekommt. Angesichts  dieser dramatischen Zahlen (hoher Prozenzsatz unzulässiger NZBs) ist es erstaunlich, dass viele Steuerpflichtige dennoch „ihrem“ Berater treu bleiben.
ws

 

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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