Urlaubsabgeltung – die unendliche Geschichte wird jetzt makaber: Nach BAG – Urteil von 12. März 2013 kostet der Tod nicht nur das Leben, sondern auch die Urlaubsabgeltung

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Urlaubsabgeltung – die unendliche Geschichte wird jetzt makaber: Nach BAG – Urteil von 12. März 2013 kostet der Tod nicht nur das Leben, sondern auch die Urlaubsabgeltung

Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH haben die Arbeitsgerichte die Mittelständler schockiert: auch bei langfristiger mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit bleibt der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern auf Erholungsurlaub bestehen. In diesem Zusammenhang ein wenig überraschend ist die Entscheidung des BAG vom 12. März 2013 (9 AZR 532/11). Danach geht der Urlaubsanspruch im Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers unter. Er wandelt sich auch nicht in einen Abgeltungsanspruch im Sinne von § 7 Abs. 4 BUrlG um. Das gilt nach der Entscheidung des BAG sogar unabhängig davon, ob der Urlaubsanspruch im Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits rechtshängig war. Skurril ist das Ergebnis aber nur auf den ersten Blick, völlig konsequent, wenn auch makaber, aber auf den zweiten: Denn wenn die Arbeitsgerichte so konsequent den Zweck der Erholung im Erholungsurlaub betonen, dann liegt es auf der Hand, dass dieser Zweck nach dem Tode des Arbeitnehmers nicht mehr erreicht werden kann.

ws

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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