random coil hat im Rahmen einer Bp für einen Mandanten den lange streitigen Abzug von Zahlungen als Betriebsausgaben durchgesetzt. Der Mandant führte in der EU ein Bauvorhaben aus. Da er in dem Land weder die Strukturen kannte noch über Netzwerke verfügte, die zur vertragsgerechten Ausführung der Aufträge notwendig waren, engagierte der Mandant einen Berater, dessen Vergütung pauschal nach der Bausumme bemessen war. Die Bp akzeptierte den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben nicht. Dabei mag relevant gewesen sein, dass der Berater nicht in Deutschland steuerpflichtig war, sondern seinen Wohnsitz in Monaco hatte.
Mit eidesstattlichen Versicherungen, mehreren Besprechungen und Schriftsätzen gelang es, die Finanzverwaltung von dem wirtschaftlichen Hintergrund zu überzeugen, so dass die Kosten jetzt nach längerer Zeit und ohne Rechtsstreit als Betriebsausgaben anerkannt wurden.
ws
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