Am 24. Januar 2013 hatte das BAG (8 AZR 429/11) darüber zu entscheiden, ob die Stellenausschreibung für ein sogenanntes Trainee-Programm, die sich ausdrücklich an Berufsanfänger richtete, eine altersbedingte Diskriminierung darstellt. Der BGH ist der Auffassung, dass dies ein Indiz für eine Benachteiligung des abgelehnten Bewerbers wegen dessen Alters sein könne. Der Arbeitgeber habe aber die Möglichkeit (zugleich aber auch die Beweislast dafür) darzulegen, dass ein solcher Verstoß nicht vorliegt. Das BAG hat die Sache an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
WS
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