BFH rügt Vorgehen der Steuerfahndung als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

BFH rügt Vorgehen der Steuerfahndung als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig

Der BFH hat mit dankenswert klaren Worten die Steuerfahndung mit einem rechtswidrigen Auskunftsersuchen in die Schranken gewiesen. Er hat ausdrücklich entschieden, dass ein Steuerpflichtiger ein Rehabilitationsinteresse hat, wenn die Steuerfahndung im Steuerverfahren den Eindruck erweckt, dass trotz Einstellung eines Strafermittlungsverfahrens weiter gegen den Steuerpflichtigen wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung ermittelt wird. Die Entscheidung des BFH vom 4. Dezember 2012 (VIII R 5/10) ist seit Mittwoch, 6. Februar 2013, veröffentlicht.

Was war geschehen? Der Kläger war Vorstandsmitglied eines Vereins. Im Rahmen eines gegen den Kläger geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durchsuchte die Steuerfahndung Räume dieses Vereins. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Danach erging auf dem Briefbogen der Steuerfahndung ein Auskunftsersuchen an den Verein. Der Verein wurde aufgefordert, jetzt im steuerlichen Verfahren Auskunft zu erteilen, welche Konten der Verein für den Kläger geführt hatte.

Der BFH sah dieses Auskunftsersuchen als unverhältnismäßig und rechtswidrig an. Es habe eine diskriminierende Wirkung gehabt. Dem Verein sei durch die Durchsuchung bekannt gewesen, dass gegen den Kläger wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde. Das Ansehen des Klägers sei durch das Auskunftsersuchen der Steuerfahndung erheblich gefährdet worden. Denn der Verdacht einer Steuerhinterziehung begründe bei Dritten Zweifel an der persönlichen Integrität einer Person.

Die klaren Worte des BFH sind zu begrüßen. In der Praxis ist häufiger zu beobachten, dass insbesondere in Steuerstrafverfahren das Strafrecht zum Zwecke der Steuererhebung instrumentalisiert werden soll. Ermittlungsbehörden sollen auch vor eklatant rechtswidrigen Maßnahmen nicht zurückschrecken. Von Steuerfahndern soll der Ausspruch stammen: „Untersuchungshaft schafft Rechtskraft“. Gemeint ist damit, dass einer Steuerhinterziehung Beschuldigte angesichts des Drucks in Untersuchungshaft bereitwillig Geständnisse abgeben würden.

WS

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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