Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten ist ein heiß diskutiertes Thema, zuletzt auch auf dem Parteitag der CDU Anfang Dezember 2012. Der BFH hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Er hält aber die derzeitige Rechtslage, nach der der Splittingtarif eingetragenen Lebenspartnern nicht gewährt wird, für rechtens. Aussetzung der Vollziehung hat der BFH wahrscheinlich auch gewährt, weil in dieser Angelegenheit eine Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht unter 2 BvR 609/06 anhängig ist.
WS
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Über den Autor