Der Gesetzgeber war aufgefordert worden, die eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer gleichzustellen. Das musste bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Bundestag ist diesem Auftrag nachgekommen. Das am 25. Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 sieht die angeordnete Gleichstellung vor.
WS
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