Europäischer Gerichtshof klärt, ob Vorsteuern aus Strafverteidigungskosten erstattet werden müssen

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Europäischer Gerichtshof klärt, ob Vorsteuern aus Strafverteidigungskosten erstattet werden müssen

Zwischenzeitlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Strafverteidigungskosten dann steuerlich abzugsfähige Kosten sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf im betrieblichen Bereich angesiedelt ist. Vor dem BFH war jetzt in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Vorsteuern aus Strafverteidigungskosten nach § 15 UStG von der Finanzverwaltung erstattet werden müssen. Der BFH hat diese Frage mit Beschluss vom 22. Dezember 2011 (V R 29/10, BStBl. II 2012, 441) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das Verfahren ist dort unter Aktenzeichen C-104/12 anhängig.
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Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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