Der Gesetzgeber hat bestimmte Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer von Ehegatten auf eingetragene Lebenspartner erweitert. Allerdings ist diese Begünstigung auf Erwerbsvorgänge nach dem 13. Dezember 2010 beschränkt worden. Diese Beschränkung hält das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung von 18. Juli 2012 (1BvL 16/11, DStR2012, 1649) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2012 das Gesetz zu ändern, um eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten auch für die Vergangenheit sicher zu stellen.
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Über den Autor