Beharrlichkeit führt also doch zum Ziel. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, mit Sitz in Cottbus, wollte zunächst nicht per Videokonferenz mündlich verhandeln. Grund: man wolle sich von den Beteiligten einen persönlichen Eindruck verschaffen. Verständlich war das schon, war doch ein Beteiligter ein bekannter (frührerer) Vorstandsvorsitzender einer weltweit agierenden AG. Der Haken an der Sache: weder er noch die Zeugen waren geladen. Die Vorsitzende hatte ein in einem mit ihr geführten Telefonat ein Einsehen und so konnte der auf 09:30 angesetzte Termin (bei einer ansonsten notwendigen Anfahrt von rd. 450 km) pünktlich beginnen.Für diejenigen, die noch nie per Videokonferenz verhandelt haben: es ist wirklich kein Unterschied, ob man sich real gegenübersitzt oder per Videokonferenz kommuniziert. Kurios indes: Richterbank und beklagtes Finanzamt machten sich mit dem aus dem TV bekannten „Winken“ bemerkbar, obwohl eine einfache Nachfrage („Bild und Ton ok?“) gereicht hätte. Videokonferenz ist also immer noch ein bißchen wie „Apollo 11„.
Ein großes Lob gebührt der Finanzverwaltung in NRW, die die Anlage freundlicherweise zur Verfügung stellte (sie aber erstaunlicherweise für eigene Zwecke nur selten nutzt).
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Über den Autor