Dewey & Le Boeuf – Insolvenz schafft Transparenz – Vergütungen der deutschen Partner lassen sich für 2011 und 2012 grob in gewisser Bandbreite berechnen –

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Dewey & Le Boeuf – Insolvenz schafft Transparenz – Vergütungen der deutschen Partner lassen sich für 2011 und 2012 grob in gewisser Bandbreite berechnen –

Nach Presseberichten zahlen die deutschen Partner der in Insolvenz geratenen Kanzlei Dewey & Le Boeuf jeweils bis zu 180.000 $ an den Insolvenzverwalter. Nach der NJW Heft 38/2012, NJW – aktuell, Bl. 10, fordert der Insolvenzverwalter, dass je nach Einkommenshöhe zwischen 10% und 30 % der Vergütungen aus den Jahren 2011 und 2012 zurückgezahlt werden müssen. Unterstellen wir einmal, dass wir das Jahr 2012 mit acht Monaten rechnen, weil es noch nicht abgelaufen ist, dann lassen die in der NJW enthaltenen Informationen den Rückschluss auf folgende Einkommenshöhen zu:

Bei 20 Monaten und einer Rückzahlung von 180.000 $ und der Annahme, dass dieser Betrag 10 % der Vergütungen für den Zeitraum darstellt, wären 100 % 1,8 Millionen $. Bei 30 % wären das für 20 Monate  600.000 $.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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