random coil obsiegt für Mandanten (Kläger) im Rechtsstreit vor dem Landgericht Detmold (6 O 20/11) zu 100%. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rückzahlung eines Kaufpreises für einen Kran, der dem Beklagten nie gehörte, und Forderungen gegen den Beklagten im Zusammenhang mit erheblichen Forderungen aus Lieferungen. Die Verwirrung um den Kran war infolge einer Insolvenz entstanden. In diesem Zusammenhang wurde der Kran von dem Insolvenzverwalter in Listen falsch erfasst. Tatsächlich hatte der Kläger den Kran bereits mit anderen (unbeweglichen) Gegenständen gekauft. Bei Zahlung des (weiteren) Kaufpreises unterlag der Kläger einem Irrtum.
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