Herbe Niederlage für Finanzverwaltung vor Bundesfinanzhof (BFH): § 3 c Abs. 2 EStG gilt nicht für Wertminderungen auf Gesellschafterkredite im Betriebsvermögen

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Herbe Niederlage für Finanzverwaltung vor Bundesfinanzhof (BFH): § 3 c Abs. 2 EStG gilt nicht für Wertminderungen auf Gesellschafterkredite im Betriebsvermögen

Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine Niederlage erlitten. Die Finanzverwaltung wollte für Wertminderungen bei Krediten oder Bürgschaftsinanspruchnahmen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften das Halb- oder Teilabzugsverbot aus § 3 c Abs. 2 EStG fruchtbar machen. Dem hat der BFH eine Absage erteilt. Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei den Anteilen an der GmbH und um Kredit/Bürgschaft um jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter. Die Urteile des BFH zu Aktenzeichen X R 4/10 und X R 7/10 datieren vom 18. April 2012. Nach Auffassung des BFH fehlt es am erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfreien Beteiligungseinnahmen.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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