Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine Niederlage erlitten. Die Finanzverwaltung wollte für Wertminderungen bei Krediten oder Bürgschaftsinanspruchnahmen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften das Halb- oder Teilabzugsverbot aus § 3 c Abs. 2 EStG fruchtbar machen. Dem hat der BFH eine Absage erteilt. Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei den Anteilen an der GmbH und um Kredit/Bürgschaft um jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter. Die Urteile des BFH zu Aktenzeichen X R 4/10 und X R 7/10 datieren vom 18. April 2012. Nach Auffassung des BFH fehlt es am erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfreien Beteiligungseinnahmen.
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