„Hier werden Sie geholfen“. Das galt jedenfalls für diejenigen, die schon immer unbedingt eine äußerst sinnvolle Eintragung in einem privat betriebenen Gewerberegister haben wollten. Erstaunlich, aber wahr: Die Masche lief. Auf den flüchtigen Blick kostenlose oder behördliche erscheinende Eintragungen in Gewerberegister sollten auf einmal nicht nur Kleingeld kosten. Zahlungsunwillige wurden massiv angegangen und verklagt. Viele werden unter diesem Druck auf den Trick hereingefallen sein.
Beschämend: Die Abzocker fanden das eine oder andere Amtsgericht, das den abgezockten Beklagten in schönstem Juristendeutsch – vereinfacht gesagt – ins Stammbuch schrieben, sie sollten demnächst genauer hinsehen, bevor sie etwas unterschriebnen.
Der BGH hat jetzt dem Treiben mit seinem Urteil vom 26. Juli 2012 (VII ZR 262/11, juris) ein Ende gesetzt hat. Er hat die versteckte Entgeltklausel solcher Formulare als überraschende Klausel eingeordnet. Damit wird diese Klausel nicht Vertragsbestandteil. Aus einem geschlossenen Vertrag können Zahlungsansprüche nicht abgeleitet werden.
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