Steuerpflicht von Erstattungszinsen nach § 233 a AO: Die unendliche Geschichte? BFH gewährt Rechtschutz über Aussetzung der Vollziehung

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Steuerpflicht von Erstattungszinsen nach § 233 a AO: Die unendliche Geschichte? BFH gewährt Rechtschutz über Aussetzung der Vollziehung

In dem vom BFH durch Beschluss vorläufig entschiedenen Fall (22. Dezember 2011, VIII B 190/11, NJW 2012, 1680) ging es um einem Steuerpflichtigen im Jahr 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 – 2003. Der BFH hält es für ernstlich zweifelhaft, die Erstattungszinsen besteuert werden dürfen. Die Zweifel gründet der BFH insbesondere darauf, dass § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 rückwirkende Anwendung auf das Streitjahr 2008 haben soll. Wir sind gespannt, wie das Hauptsachverfahren ausgehen wird.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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