BFH erkennt mit Urteil vom 20. Januar 2012: Inanspruchnahme aus Bürgschaft für eine GmbH führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

BFH erkennt mit Urteil vom 20. Januar 2012: Inanspruchnahme aus Bürgschaft für eine GmbH führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung

Mit Urteil vom 24. Januar 2012 (IX R 34/10, BFH, NV 2012, 734) hat der BFH erkannt, dass die Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus Bürgschaften für eine GmbH zu nachträglichen Anschaffungskosten führt, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaften ohne diese Bürgschaften des Gesellschafters keinen Kredit erhalten hätte.

Diese Entscheidung des BFH ist von großer Bedeutung insbesondere für viele mittelständische Kapitalgesellschaften. Denn viele dieser Gesellschaften verfügen über ein nur geringes Eigenkapital. Darlehen erhalten sie im Regelfall nur, wenn die Gesellschafter sich verbürgen.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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