Wenn Richter zu handfest werden, den Strafvollzug selbst in die Hand nehmen und Rechtsbeugung begehen / BGH hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf – Beruf falsch verstanden

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Wenn Richter zu handfest werden, den Strafvollzug selbst in die Hand nehmen und Rechtsbeugung begehen / BGH hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf – Beruf falsch verstanden

Ein Richter aus Hessen ist wegen Rechtsbeugung angeklagt. Der Fall ist so bizarr, dass er gut in eine der schlechten Anwalt – und Richter – Seifenopern passen würde. So stellt sich das Publikum womöglich einen Richter vor, den man verstehen kann. Was war passiert?

Der später vor dem Landgericht Kassel angeklagte Richter war Strafrichter. In einer Hauptverhandlung, in der es um exhibitionistische Handlungen ging, war er, wie das Landgericht Kassel feststellte, schon vor der Hauptverhandlung entschlossen, den Angeklagten zu verurteilen und eine Therapieauflage anzuordnen. Erregt und verärgert durch die Weigerung des Angeklagten, ein Geständnis abzulegen, wirkte der Richter drohend auf den Angeklagten ein, um diesen zu einem Geständnis zu bringen die Einwilligung in eine ambulante Therapie zu erhalten. Außerdem wollte er einen Rechtsmittelverzicht erreichen. Der Richter unterbrach unvermittelt die Sitzung und sagte zum Angeklagten:

„Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.“

Er begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Angeklagten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts zu den Gewahrsamszellen. Dort veranlasste er den völlig verunsicherten Angeklagten, in eine Zelle zu gehen, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Strafrichters wieder geöffnet.

Der Richter setzte die Verhandlung fort. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Der Strafrichter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte und der Staatsanwalt erklärten Rechtsmittelverzicht.

Gegen den Strafrichter wurde vor dem Landgericht Kassel Anklage wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung erhoben. Das Gericht sprach den Strafrichter mit Urteil vom 1. September 2011 (Az.: 3600 Js 37702/09 5 Kls) frei. Diesen Freispruch hat der BGH mit Beschluss vom 31. Mai 2012 (Az.: 2 StR 610/11) aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Kassel zurückverwiesen. Der BGH hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht habe sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte.

Wir sind gespannt, wie das Landgericht Kassel jetzt entscheidet. Betroffen aber macht, dass anscheinend weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung den Richter von seinem Verhalten abbringen konnten.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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