Frohe Pfingsten mit Zolltarifen und „B..B…B.. Bündner Fleisch im Schweizer Parlament“

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Frohe Pfingsten mit Zolltarifen und „B..B…B.. Bündner Fleisch im Schweizer Parlament“

Das Zollrecht steht nicht gerade im Ruf, eine besonders lustige Materie zu sein. Der „normale Mensch“ hat Berührung mit dem Zoll allenfalls dann, wenn er am Flughafen auf einen Zöllner triftt, der zu verzollende Waren aus dem Ausland im Koffer wähnt. Im Zollrecht verwendete Begriffe wie „TARIC-Code“ oder „kombinierte Nomenklatur“ haben die meisten dagegen noch nicht gehört. Den wenigsten wird auch bekannt sein, dass so ziemlich jedes Produkt auf der Welt in einen Zollcode eingeordnet wird. Dieser Zollcode ist die Grundlage für die Höhe der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.

Bevor der geneigte Leser angesichts díeses langweiligen Beitrags anfängt, sich zu ärgern, sollte er vorher das folgende Video ansehen www.youtube.com/watch?v=E5agWxzWTsc  Denn an dem wenn auch schon etwas älteren Video kann man sehr schnell erkennen, dass die Diskussion um die zollrechtliche Einreihung von gewürztem Fleisch (hier: Bündnerfleisch) durchaus amüsant sein kann.

Und damit wünschen wir Frohe Pfingsten!

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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