Eine gute Idee wird Wirklichkeit: Schuldnerverzeichnis ab 1. Januar 2013 im Internet abrufbar

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Eine gute Idee wird Wirklichkeit: Schuldnerverzeichnis ab 1. Januar 2013 im Internet abrufbar

Am 1. Januar 2013 soll das vom Bundesjustizministerium (BMJ) geplante Internet- Schuldnerverzeichnis online gehen. Ein solches online-Schuldnerverzeichnis erleichtert den Zugriff auf Informationen über den Schuldner. Denn bisher werden die Schuldnerverzeichnisse nur bei den jeweiligen Amtsgerichten und nicht zentral geführt. Zudem setzte die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Amtsgericht voraus, die bearbeitet werden musste. Und bis zur Beantwortung der Anfrage kann viel Wasser den Rhein hinunterfließen.

 

Das online-Verzeichnis beugt zudem Betrug vor. Denn jedermann kann sich jetzt nicht nur schnell und einfach, sondern auch vor Vertragsschluss erkundigen, ob er es mit einem „Pleitier“ zu tun hat.

 

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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