„Pink Panther“ – Urheberrecht

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

„Pink Panther“ – Urheberrecht

Es ist bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörden sich für die Musik von Rechtsextremen interessiert. Dass aber auch die GEMA dafür Interesse zeigt, ist neu, aber einleuchtend. Denn die GEMA hat die Rechte der Urheber wahrzunehmen. Rechtsextreme hatten auf einer Demonstration die „Pink Panther“ Melodie abgespielt. Der Komponist und die GEMA waren darüber „not amused“. Sie schickte dem Veranstalter für das unerlaubte Abspielen der „Pink Panther“ Melodie eine Lizenzrechnung über 30,82 Euro.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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