Nachtrag zum BLOG-Beitrag Neues zum Facebook-„Friendfinder“ und zu „Facebook – AGBs“

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Nachtrag zum BLOG-Beitrag Neues zum Facebook-„Friendfinder“ und zu „Facebook – AGBs“

In unserem BLOG-Beitrag vom 12. März 2012 Neues zum Facebook-„Friendfinder“ und zu „Facebook – AGBs“ hatten wir darüber berichtet, dass Facebook sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten hat einräumen lassen, die Facebook-Nutzer in ihr Profil einstellen.

Aber nicht nur Facebook hat sich umfassend Nutzungsrechte einräumen lassen. Dies scheint eine weit verbreitete „Masche“ zu sein. Spiegel-Online berichtete am 12. März 2012, dass sich auch der Webdienst „Pinterest“ umfassende Nutzungsrechte an Userinhalten eingeräumt haben lassen soll. Dabei durfte „Pinterest“ die vom User eingestellten Inhalte verändern, vertreiben, lizenzieren, verkaufen etc., und, wie auch schon Facebook, das alles vollkommen kostenlos.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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