Das Landgericht Paderborn (LG) hat am 12. Oktober 1989 (Az. 1 S 197/89) in einer Klagsache wegen Schmerzensgeld entschieden:
„Wenn ein Ehemann nachts im ehelichen Schlafzimmer seine Frau mit einem Liebhaber antrifft und den Liebhaber in Zorn verprügelt, so kann der Schmerzensgeldanspruch des Liebhabers wegen überwiegendem Mitverschulden (Provokation) vollständig entfallen.“
Ob das Urteil bei einem anderen Ort des Geschehens anders ausgefallen wäre, war aus dem Urteil nicht zu ersehen, halten wir aber für sehr wahrscheinlich.
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