Der Streit um des Kaisers Bart – das Ringen um die Formulierungen – weit verbreitet, auch wenn es bei genauem Hinsehen nicht darauf ankommt

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Der Streit um des Kaisers Bart – das Ringen um die Formulierungen – weit verbreitet, auch wenn es bei genauem Hinsehen nicht darauf ankommt

Dass Juristen als Personen gelten, die keine Probleme lösen, sondern entweder a) welche schaffen, wo es bislang keine gab, oder b) den bereits vorhandenen weitere hinzufügen, ist nicht nur eine weit verbreitete Meinung. Wir konnten das vor kurzem live erleben, wobei auch wir uns nicht davon freisprechen möchten, dass wir uns „vergaloppieren“ können. Was war passiert? Über einen längeren Zeitraum dauernde Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung zwischen vier Parteien neigten sich aufgrund einer gesetzten deadline dem Ende zu. Die Vereinbarung stand. Leider hatte einer der Kollegen in guter Absicht kurz vor Schluss noch gemeint, eine aufschiebende Bedingung einfügen zu müssen. Da diese so keinen Sinn machte, man aber davon ausging, dass der Kollege sie unbedingt haben wollte, wurde sie geändert. Ein weiterer Kollege beschwerte sich darauf wegen der geänderten  Klausel bei mir und kündigte an, den deal platzen zu lassen. Ausführlich erläuterte er mit, wie unsinnig die Fassung der Klausel sei und wie man sie fassen müsse. Nachdem ich dem Kollegen gesagt hatte, dass die Klausel nicht von mir stammte und sich der – fachlich sehr gute – Kollege beruhigt hatte, gelang es mir, mit ihm über die Sache zu sprechen (was wollen Sie, wo ist die Lösung?). Mit dem Vorschlag schließlich, die aufschiebende Bedingung nicht noch weiter zu ändern, sondern einfach herauszunehmen, waren dann alle einverstanden und die Vereinbarung war geschlossen.  Wären nicht alle so vernünftig gewesen, wir würden uns noch heute über die Fassung der Bedingung unterhalten.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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