Der Schlaf des Gerechten – auch eine Art Rechtsverweigerung; zugleich ein Beitrag zur Akzeptanz moderner Mittel in der Justiz

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Der Schlaf des Gerechten – auch eine Art Rechtsverweigerung; zugleich ein Beitrag zur Akzeptanz moderner Mittel in der Justiz

Am 13.07.2001 wurde es verabschiedet, das „Formvorschriftenanspassungsgesetz“ (BGBl I 2001, 1542); ergänzt durch das Zustellungsreformgesetz vom 25.06.2001 (BGBl I 2001, 1206) sollte es den Durchbruch in die Welt der papierlosen Kommunikation mit Behörden und Gerichten eröffnen. Die Schriftform kann seitdem durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Wieviel Porto hätte gespart werden können, und wie wenig Streit gäbe es um die Unsitte der nicht zurück gesandten Empfangsbekenntnisse ? Doch was ist seit 2001 geschehen ? erschreckend, aber wahr: praktisch nichts; während der Schriftwechsel mit den Mandanten im Wesentlichen per E-Mail erfolgt, nutzen fast alle Gerichte noch immer die gute alte Post, Und selbst solche Gerichte wie das VG Minden, das zu den ganz ganz wenigen Gerichten in NRW gehört, die das EGVP nutzen, kommunizieren oft lieber per Telefax.

Ansonsten gibt es in NRW bei den Landgerichten nur das LG Köln, mit dem man per EGVP kommnizieren kann. Ein Lob der Finanzgerichtsbarkeit in NRW: 100 %, das sind alle drei Finanzgerichte, nehmen am EGVP teil, sie haben sogar Videokonferenz. Solange aber die meisten Anwälte technisch gesehen noch immer im Dornröschenschlaf sind, wird es wohl keinen großen Druck auf die Gerichte geben, um die Teilnahme zu ehöhen. Und die Kammern als berufsständische Vertretungen und der DAV ? wir haben nicht den Eindruck, dass hier großes Interesse besteht. Schade, Recht 2.0 findet ohne die Anwaltschaft statt.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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