Was war da denn los: ist Angela Merkel eine „culona inchiavabile“ ? was meinen die Juristen dazu und, ist das eine causa für den Papst als Mediator?

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Was war da denn los: ist Angela Merkel eine „culona inchiavabile“ ? was meinen die Juristen dazu und, ist das eine causa für den Papst als Mediator?

Im Spiegel Nr.38 vom 19.09.2011 wird auf Seite 104 berichtet, Berlusconi habe Angela Merkel in einem abgehörten Telefonat als „culona inchiavabile“ bezeichnet. Freundlich übersetzt Der Spiegel den Ausspruch mit „ein großer Hintern, mit dem man überhaupt nichts anfangen könne“ ; die richtige, wesentlich drastischere Übersetzung, die deutlich länger als der auf den Punkt gebrachte italienische Spruch ist, hier wiederzugeben, verbietet uns allerdings der Anstand. 

Wer aber schon einmal vorzugsweise als junger Mensch in Italien war, der weiß, dass die Sprache dort generell wesentlich drastischer ist als bei uns, ohne dass man dort jedes Wort auf die Goldwaage legen würde. Der Spruch „va fan culo“, der einfach mit „Leck mich am A..“ übersetzt werden kann, ist in Italien bestenfalls die wenn auch unhöfliche Aufforderung an den Adressaten, sich zu trollen. Und der Ausdruck „non mi rompere le palle“ – „geh mir nicht auf die Eier“ – ist sogar in Deutschland verbreitet und wird auch hier sicher nicht wörtlich genommen. Die Italiener verfügen bekanntlich über eine sehr bildhafte Sprache. Und wer selbst italienisch spricht, der weiß, dass man dabei Gestik und Mimik automatisch ändert. Die Sprache ist lebendiger und emotionaler als unser Deutsch. So klingt in den Ohren eines / einer Deutschen die Aufforderung zu bestimmten sexuellen Praktiken – „fammi una pompa“ – sicher melodischer als das deutsche Pendant, das eher schroff klingt.

Das aber alles interessiert Juristen nicht. Sie fragen sich: hat Berluscoin Frau Merkel beleidigt ? mit seiner Aussage sicher, aber die Frage ist doch, ob das abgehörte Telefonat verwertet werden darf. Ist das noch ein Zufallsfund ? Man darf auch gespannt sein, ob Frau Merkel fristgerecht den notwendigen Strafantrag stellt und wo, sicher sehr medienwirksam, der Sühneversuch stattfinden wird. Eigentlich hätte der Papst sich doch dieser causa annehmen können.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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