Gerichte, die lieben Postlaufzeiten (die sind es nicht !) und das EGVP – es grüßt der Amtsschimmel

VonProf. Dr. Wolfgang Sturm

Gerichte, die lieben Postlaufzeiten (die sind es nicht !) und das EGVP – es grüßt der Amtsschimmel

Wir hatten uns gewundert, dass die  Post von einem Landgericht zu uns bis zu vierzehn Tage brauchte (dachten wir jedenfalls). Bis wir der Sache auf den Grund gingen. Wir stellten fest, dass wir die Post von dem Landgericht mit dem Stempel eines 2o km entfernten Amtsgerichtes erhielten. Auf Nachfrage erhielten wir folgende Antwort, die uns 100 Jahre zurück versetzte: das Landgericht bringt die Post, die für die Anwälte bestimmt ist, die ihre Kanzlei im Bezirk des besagten Amtgerichts haben, zunächst zu diesem Amtsgericht. Dort wird die Post in Postfächer einsortiert. Erst wenn die Post nach einiger Zeit von den Anwälten nicht aus den Postfächern entnommen worden ist, versendet das Amtsgericht die Sendungen auf dem Postwege an die Anwälte. Das also war des Rätsels Lösung.

Ist schon das beschriebene, lange geübte, Procedere erstaunlich, dann braucht man auch nicht mehr zu fragen, wie man bei den beiden Gerichten überhaupt auf die Idee kommen konnte, dass ein Anwalt jeden Tag 4o km fährt, nur um zu sehen, ob Post in seinem Postfach liegt. Dabei liegt die Lösung doch recht nahe: das Landgericht müsste nur am EGVP teilnehmen.

Über den Autor

Prof. Dr. Wolfgang Sturm administrator

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Diplom-Finanzwirt, Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht

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