Nach Umfragen soll das Image der Rechtsanwälte in der Wahrnehmung besser geworden sein. Im Alltag ist davon wenig zu spüren, wie das folgende Beispiel eines Kollegen zeigt: Der als Testamentsvollstrecker tätig gewesene Kollege wurde verurteilt, an unseren Mandanten rd. 60 TEUR, die er rechtswidrig und in strafrechtlich relevanter Weise dem Nachlass entnommen hatte, zu zahlen. Das Urteil ist seit einem Jahr rechtskräftig, nachdem das OLG mit deutlichen Worten die Berufung durch Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hatte.
Seitdem ergangene Aufforderungen, die titulierte Forderung zu zahlen, ignorierte der Kollege konsequent. Pfändungen blieben im Wesentlichen erfolglos, ausgenommen die Pfändung der Ansprüche des Kollegen gegen das Versorgungswerk. Substantiierte Auskünfte zu Vermögen und Einkünften gab der Kollege nicht, er bot nur 25 TEUR zur Abgeltung auf die Forderung an. Zur Begründung führte er u.a. an, dass er praktisch nicht mehr arbeite.
Gegen die Aufforderung zur Abgabe der e.V. legte der Kollege Rechtsmitel ein und wandte im Wesentlichen ein, dass man ihn nicht zur Abgabe der e.V. auffordern dürfte, weil er dann ja seine Zulassung als Anwalt verlöre. Im Übrigen trug der Kollege wahrheitswidirg vor, er stünde mit uns in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Dass der Kollege auch hier wiederholt Fristen vom Gericht wegen seiner Arbeitsbelastung verlängern ließ (hatte er nicht geschrieben, er hätte keine Arbeit mehr ?), wundert schon gar nicht mehr. Wir erwarten die Entscheidung des Gerichts in der Woche ab dem 23. Mai 2011.
Man kann nur hoffen, dass die Anwaltskammer dem Kollegen seine Zulassung entziehen wird. Bislang hat sich die Kammer in dieser Sache erstaunlich ruhig verhalten.
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