In zwei Entscheidungen vom 9. März 2011 (IX R 72/04 und R 56/05) hatte der BFH über die sog. Mindestbesteuerung zu entscheiden. Der BFH hielt die gesetzliche Regelung für unverständlich und damit für verfassungswidrig. Schließlich müsse der Bürger verstehen, was das Gesetz von ihm verlange. Die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) blieb aber ohne Erfolg; das BVerfG sah die Vorlage als unzulässig an. Es entstand dadurch die kuriose Situation, dass ein Gericht über die Anwendung einer Norm zu entscheiden hatte, die es selbst für unverständlich hielt. Zu recht ist hier zu fragen, wie das gehen soll. Wie kann ich etwas anwenden ,das ich nicht verstanden habe ?
Das BVerfG hat damit leider die Chance vertan, einmal klare Worte zu steuerrechtlichen Regelungen zu finden, die niemand mehr verstehen kann, während ein Verstoß dagegen solche unverständliche Regelungen erhebliche Konsequenzen haben kann. Das einzig Positive an den Entscheidungen des BFH: die Kläger obsiegten in beiden Verfahren und der BFH hat größere Klarheit in die „Mindestbesteuerung“ gebracht.
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